reglementiert den Einsatz diverser Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Elemente Cadmium, Blei und Quecksilber liegen bei unseren Produkten innerhalb der unten aufgeführten Grenzwerte.
Gem. AbfR 2.1.04 Anhang II Ausnahme 6a ist Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei zugelassen. Die Werkstoffe 11SMnPb30 / 11SMnPb37 / 16MnCrS5Pb / 46S20Pb / C15Pb / C35Pb / C45Pb sind somit RoHS-konform (vgl. EN 10277:2018 Anhang A – Stahlsorten und deren chemische Zusammensetzung).
