REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006

Das Unternehmen RMS Rems-Murr Stahlservice GmbH handelt und importiert ausschließlich mit Produkten aus Metallen und daraus hergestellten Halbfabrikaten.
Da es sich hierbei um Erzeugnisse handelt, ist eine Registrierung gem. REACh nicht notwendig.


Information
Gem. REACh-Verordnung 1907/2006/EU Art. 33 gilt die Informationspflicht für Erzeugnisse, die einen SVHC (Substances of Very High Concern)- Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthalten.
Dies ist bei folgenden Werkstoffen aus unserem Lieferprogramm der Fall:
11SMnPb30 / 11SMnPb37 / 16MnCrS5Pb / 46S20Pb / C15Pb / C35Pb / C45Pb


Die Kanditatenliste für SVHC-Stoffe ist unter folgendem Link abrufbar: https://echa.europa.eu/candidate-list-table

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